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Was ändert sich ab dem 1.4.24

Was ändert sich ab dem 1.4.24

Im Zuge der Legalisierung von Cannabis und des Inkrafttretens des CanG zum 1.4.24 fällt medizinisches Cannabis nicht mehr unter die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. 

Künftig erfolgt die Verordnung des Arztes auf ein Privatrezept, das eine Gültigkeit von 3 Monaten hat oder bei Kassenübernahme auf ein normales Kassenrezept mit einer Gültigkeit von 28 Tagen.  

Sollten Sie Ihr Rezept als E-Rezept in Papierform vorliegen haben, können Sie uns dieses per Mail oder per Post zukommen lassen.