Übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten, fällt für Sie die gesetzliche Zuzahlung von 5 € bis maximal 10 € pro Verschreibung und Sorte an.
Sollten Sie privat versichert sein, können Sie wie gewohnt Ihr Rezept mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, sofern Sie eine Kostenübernahme haben.