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Verschreibung / Kostenerstattung

Verschreibung / Kostenerstattung

Wer bekommt medizinisches Cannabis verordnet?


 

Seit März 2017 kann Medizinal-Cannabis in Deutschland von Ärzten jeder Fachrichtung (ausgenommen Zahn- und Tierärzte) mittels Betäubungsmittel-(BTM) Rezept verschrieben werden. Anspruch darauf haben Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, wenn andere Therapien nicht zur Verfügung stehen oder nach Einschätzung des behandelnden Arztes nicht zum Einsatz kommen können und es eine Aussicht auf einen positiven Effekt auf die Erkrankung und die Symptome gibt.


 

Da der Gesetzgeber darauf verzichtet hat im Gesetz einzelne Indikationen aufzuführen, obliegt das Verschreiben bei jeweiligen Indikationen ausschließlich dem Ermessen des behandelnden Arztes.

Kostenerstattung durch die Krankenkasse


 

Die Entscheidung darüber, ob die Kosten für die Therapie mit medizinischem Cannabis übernommen werden, obliegt der Krankenkasse. Dazu muss vom Patienten zusammen mit seinem behandelnden Arzt ein Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden.


 

Hier finden Sie einen link für Musterschreiben an die Krankenkassen mit Formulierungsempfehlungen, die die Antragstellung auf den entsprechenden Formblättern der Krankenkassen erleichtern. www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/wp-content/uploads/2018/11/musterschreiben-krankenkasse.pdf.


 

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme dauert bei den Krankenkassen meistens 3-5 Wochen. Für Patienten, die palliativ versorgt werden müssen oder bei einer Anschlussbehandlung nach einem stationären Aufenthalt, wurde die Genehmigungsfrist durch das Gesetz allerdings auf 3 Tage begrenzt.




Sofern die zuständige Krankenkasse die Kostenübernahme erteilt hat, können im weiteren Therapieverlauf die Cannabissorten ohne weitere Genehmigung gewechselt werden. 
 

Nach erfolgter Kostenübernahme der Therapie wird von der Krankenkasse meist auch das für die Anwendung erforderliche Zubehör, ein Vaporisator erstattet. Dazu wird der Vaporisator vom Arzt auf Rezept verschrieben, das Sie bei uns in der Apotheke einlösen können. Mit ihrem Rezept beantragen wir die Kostenübernahme ihres Vaporisators, die in der Regel 1-2 Wochen dauern kann. Ist diese erfolgt, bekommen Sie Ihren Vaporisator von uns zugeschickt. Aktuell sind zwei Arten von Vaporisatoren zur medizinischen Anwendung und damit zur Erstattung durch die Krankenkasse zugelassen. Eine ausführliche Beschreibung der beiden Vaporisatoren finden Sie auf unserer Vaporisator Seite.